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Soziale Unterstützung - Informative Links - Pflege von Behinderten VerwantenSollten Sie wie wir in der Situation sein, sich um Behinderte Angehörige zu kümmern, die Rund-Um-Die-Uhr Betreuung benötigen oder ähnliches, dann könnten die nachfolgenden Informationen vielleicht hilfreich und nützlich sein.  (Quellen: Fonds Soziales Wien, Bundessozialamt, Land NÖ )  --------------------------------------------------------------------------  Beratung für pflegende Angehörige In jedem Beratungszentrum "Pflege und Betreuung zu Hause" des Fonds Soziales Wien können sich Menschen, die Angehörige pflegen, beraten lassen – zum Beispiel über Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern können, Möglichkeiten der Entlastung der Angehörigen, Pflegeangebote für zu Hause, ... "Mit Demenz leben" – Gesprächsrunde für pflegende Angehörige Es gibt auch Gesprächsrunden für pflegende Angehörige, in denen Sie sich mit anderen Betroffenen austauschen können:
Jeweils am letzten Montag im Monat von 16:00–18:00 Uhr  --------------------------------------------------------------------------  Pflegende Angehörige Mehr als 70% aller pflegebedürftigen Österreicher/innen werden von Ehepartnern, Lebensgefährt/innen oder Familienmitgliedern gepflegt und betreut. Diese Leistung findet nur sehr selten die entsprechende Würdigung seitens der Öffentlichkeit meistens auch nicht durch die gepflegte Person selbst. Im Gegenteil: Viel zu oft wird die Pflege eines Angehörigen von Familie und Umgebung als selbstverständlich betrachtet – und die damit verbundenen Begleitumstände gewaltig unterschätzt. Hier finden Sie einige Anlaufstellen und Informationen, die pflegenden Angehörigen den Alltag vielleicht etwas erleichtern können:
--------------------------------------------------------------------------       Pflegegeld Zweck des Pflegegeldes Das Pflegegeld soll selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben pflegebedürftiger Menschen ermöglichen. Anspruch auf Pflegegeld (ab 1.1.2011) Pflegegeld wird gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt und der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 60 Stunden monatlich beträgt und voraussichtlich zumindest sechs Monate andauern wird. Wer diese Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf Pflegegeld vom Bund nach dem Bundespflegegeldgesetz, wenn
Andere pflegebedürftige Menschen können Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz (Berufstätige, mitversicherte/r Angehörige, BezieherIn einer Sozialhilfe oder BezieherIn einer Beamtenpension eines Landes beziehungsweise einer Gemeinde) ihres Bundeslandes beziehen. Zuständigkeit Die Zuständigkeit für das Pflegegeld richtet sich nach der Grundleistung; für das Pflegegeld ist jener Entscheidungsträger zuständig, der die Pension oder Rente auszahlt. Höhe des Pflegegeldes (ab 1.1.2011) Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die zwölf mal jährlich gebührt und monatlich ausbezahlt wird. Die Höhe ist - abhängig vom jeweils erforderlichen Pflegeaufwand - in sieben Stufen unterteilt:
Bei Bezug einer erhöhten Familienbeihilfe wird ein Betrag von EUR 60,- abgezogen. Die Erschwerniszuschläge betragen ab 1.1.2009 für
Diagnosebezogene Mindesteinstufungen Sind unabhängig vom tatsächlichen Pflegeaufwand vorgeschrieben wie folgt:
Feststellung durch Sachverständige Über die Einstufung entscheidet die zuständige Stelle auf Grundlage eines ärztlichen Sachverständigengutachtens, wobei bei Bedarf Personen aus anderen Bereichen (zum Beispiel Pflegedienste) beigezogen werden können. Hinweis: Während eines stationären Spitalaufenthaltes ruht das Pflegegeld ab dem auf die Aufnahme in das Krankenhaus folgenden Tag.
Pflegeanträge der Sozialversicherungsträger Infoblatt "Pflegegeld" - Stand 1.1.2011 - derzeit in Überarbeitung Leistung einer anderen Institution für BezieherInnen von Pflegegeld:
 --------------------------------------------------------------------------   24 Stunden Betreuung Höhe der Förderung ab 1.11.2008 Die Förderung kann ab 1. November 2008 bis zu 1.100 Euro bei Vorliegen von (unselbständigen) Arbeitsverhältnissen oder bis zu 550 Euro bei Vorliegen von Werkverträgen (bei selbständigen Betreuungskräften) betragen. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen. Voraussetzungen Das Betreuungsverhältnis kann in Form eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem Angehörigen oder eines Vertrages dieser Personen mit einem gemeinnützigen Anbieter oder durch Beschäftigung einer selbständigen Betreuungskraft bestehen. Ab 1. Jänner 2009 müssen die Betreuungskräfte entweder eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen derjenigen eines/r Heimhelfers/in entspricht, nachweisen oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung des Förderwerbers/der Förderwerberin sachgerecht durchgeführt haben oder es muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen. Weiters muss Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz bestehen. Einkommensgrenze Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 Euro netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten unberücksichtigt bleiben. Wegfall der Vermögensgrenze ab 1.11.2008 Ab 1. November 2008 können alle Personen, die nach den Bestimmungen der 24-Stunden-Betreuung zuhause gepflegt werden, unabhängig von ihrem Vermögen eine finanzielle Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung erhalten. Häufig gestellte Fragen Auf pflegedaheim.at finden Sie häufig gestellte Fragen und weitere Informationen für pflegende Angehörige.  --------------------------------------------------------------------------  Pflegende Angehörige  Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger Sie pflegen seit mindestens einem Jahr überwiegend
und Sie sind wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert, diese Pflege selbst zu erbringen? In diesem Fall bieten wir finanzielle Unterstützung an, damit Sie sich durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen können. Höhe der finanziellen Unterstützung
Diese Beträge beziehen sich auf die Höchstzuwendung von 4 Wochen pro Kalenderjahr. Wird die Ersatzpflegekraft kürzer in Anspruch genommen, verringert sich die Unterstützung. Feststellung durch Fachpersonal Als Nachweis über das Vorliegen einer demenziellen Erkrankung gilt die Bestätigung der Behandlung der/des Betroffenen (Befundbericht) durch
Einkommensgrenzen Das monatliche Netto-Gesamteinkommen des pflegenden Angehörigen darf folgende Beträge nicht übersteigen:
Die Einkommensgrenze erhöht sich je unterhaltsberechtigten Angehörigen um EUR 400,-, bei unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung um EUR 600,-.  --------------------------------------------------------------------------     Pflegegeld
Pflegeanträge der Sozialversicherungsträger 24-Stunden-Betreuung Ansuchen 24-Stunden-Pflege für selbstständige Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2010)
Ansuchen 24-Stunden-Pflege für unselbstständige Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2010)
Bestätigung für die Notwendigkeit eines ständigen 24-Stunden-Pflege- und Betreuungsbedarfs
Broschüre zur 24-Stunden-Betreuung
Flugblatt zur 24-Stunden-Betreuung
Infoblatt zur Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung
Richtlinien zur 24-Stunden-Betreuung (gültig ab 1.11.2008)
Richtlinien zur 24-Stunden-Betreuung (gültig ab 1.11.2008)
pflegende Angehörige Antrag für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger nach dem Bundespflegegeldgesetz
Information für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger nach dem Bundespflegegeldgesetz
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger
 --------------------------------------------------------------------------    Formulare und Infoblätter Die Liste wird laufend aktualisiert und ist weiterhin in Bearbeitung Behindertenpass Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses
Finanzielle Unterstützung Ansuchen an den Unterstützungsfonds
DienstnehmerInnen Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten
UnternehmerInnen Antrag auf Zuerkennung einer Förderung für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Betrieben für Menschen mit Behinderung Vor Antragstellung ist eine tel. Kontaktaufnahme mit dem Bundessozialamt sinnvoll. Tel: 05 99 88
Behindertengleichstellung  Das Bundessozialamt ersucht, diese aktuellen Formulare zur Beantragung eines Schlichtungsverfahrens zu verwenden.
Leichter Lesen Formulare:
Falls Sie sich in die MediatorInnenliste eintragen lassen wollen, senden Sie bitte u.a. "Leere MediatorInnenliste" ausgefüllt an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .
Pflege-Formulare  http://pflege.fsw.at/pflegende-angehoerige/  http://pflege.fsw.at/pflegende-angehoerige/beratung_angehoerige.html   http://www.dachverband.at/pflege-betreuung/krankheiten-speziell/pflegende-angehoerige/  http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/Pflegende_Angehoerige  http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/24_Stunden_Betreuung   Finanzielle Unterstützung Ansuchen an den Unterstützungsfonds       --------------------------------------------------------------------------  Bitte wählen Sie aus den verfügbaren InhaltenNachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Inhalte des von Ihnen gewählten Bereiches. Bitte klicken Sie auf einen der Links, um zur gewünschten Information zu gelangen. In der Navigation rechts finden Sie alle Unterthemen, in die der gewählte Bereich geteilt ist.
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HOME - Ein Film von Yann Arthus-Bertrand - unbedingt ansehenYann Arthus-Bertrand: Wir leben in einer alles-entscheidenden Zeit. Wissenschaftler sagen uns, wir hätten nur 10 Jahre um unsere Lebensweise zu ändern, um das Aufzehren von Rohstoffen zu verhindern und um eine katastrophale Entwicklung des Weltklimas zu verhindern. Jeder Einzelne muss an dieser gemeinsamen Anstrengung teilnehmen ; und um so viele Leute wie möglich darauf aufmerksam zu machen, habe ich den Film HOME gedreht. Damit der Film die größt-mögliche Verbreitung erhält, muss er um sonst sein ; unser Sponsor, die PPR Gruppe hat dies ermöglicht. EuropaCorp, der den Vertrieb sicherstellt, hat sich bereiterklärt, keinen Gewinn aus HOME erwirtschaften zu wollen, weil der Film nicht auf wirtschaftlichen Erfolg angelegt ist. Ich hätte gerne, dass HOME auch Ihr Film wird. Verteilen Sie ihn weiter. Und handeln Sie. Yann Arthus-Bertrand.
[Quelle: Youtube ]
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